Frage:
ist man deutscher Staatsbürger wenn man in Deutschland geboren ist?
sakrileg45
2007-01-24 02:58:30 UTC
ist man deutscher Staatsbürger wenn man in Deutschland geboren ist?
Vierzehn antworten:
quatronuevo
2007-01-24 03:03:42 UTC
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).

Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).



Außerdem gilt:

* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.

* Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.

* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn



o dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und

o weiterhin dort lebt und

o das Kind sonst nicht staatenlos wäre.
2007-01-24 03:01:38 UTC
Nein. Nicht automatisch! In Deutschland geborene Kinder von Türken sind z.B. türkische Staatsbürger.
2007-01-24 03:02:41 UTC
nein, man benötigt deutsche Eltern, dann ist man Deutscher egal wo man geboren ist.
little hawk
2007-01-24 03:04:10 UTC
wenn man in Deutschland geboren wird und mindestens ein Elternteil Deutscher ist hast du bis zum 16ten Lebensjahr doppelte Staatsangehörigkeit, danach muss man sich entscheiden ,welche man haben möchte
Heide G
2007-01-24 19:34:12 UTC
leider nein. In Deutschland gilt das " Recht des Blutes", d.h. man ist dann Deutscher, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsangehoerigkeit hat.



Mann kann aber als Kind Deutscher Eltern, wenn man z.B. in UK geboren wird, sowohl die deutsche als auch die britische Staatsangehoerigkeit haben.

Dort gilt das "Recht des Landes"
2007-01-24 03:17:56 UTC
Nein. Das "Territorialprinzip" gilt zwar in manchen anderen Ländern, aber nicht in Deutschland.

Hier gilt das "Abstammungsprinzip".
Alter Ego
2007-01-24 03:09:18 UTC
nein, das ist in amerika und anderen ländern der fall, hier müssen deine eltern die deutsche staatsangehörigkeit haben.
Christine
2007-01-24 03:09:12 UTC
Ja, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt in Deutschland seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat.



Meine Tochter ist deutsche Staatsbürgerin, da in Deutschland geboren. Ihre Eltern sind beide nicht deutsche Staatsbürger, aber unsere Staatsbürgerschaft hat sie auch noch dazu. Wenn sie 18 Jahre alt ist, muss sie sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Dieses Recht wurde 1998 eingeführt und ich finde das gut so!
teerteufel
2007-01-24 03:06:23 UTC
Erst mit annahme der Staatsbürgerschaft
andrea T
2007-01-24 03:05:53 UTC
Nein, man muss zumindest ein Deutsches Elternteil haben.
000000
2007-01-24 03:35:41 UTC
Nein, nicht unbedingt. In Deutschland geboren, aber als Kind von Eltern anderer Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man Staatsbürger des Landes der Eltern ist.

Auch dann, wenn man das Land nie besucht hat und möglicherweise nicht mal die Sprache beherrscht. Skurril!



Hallo an Yuri, Dein Dozent irrt sich da. Das, was er sagt gilt für Frankreich oder die USA, aber nicht in Deutschland. Nur wenn wenigstens ein Elternteil seit mindestens 8 jahren oder schon immer Deutscher ist, wird das Kind automatisch deutsch.

Kannst auch hier mal nachschauen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Bloody Monday
2007-01-24 03:31:02 UTC
Also ich muss das hier jetzt mal klar stellen, denn es sind ziehmlich viele hier auf dem Holzweg. Unser Dozent hat uns das einmal so erklärt:

Egal ob die Eltern deutsche Staatsangehörige sind oder nicht, wenn das Kind in Deutschland geboren wird ist es automatisch deutscher Staatsangehöriger. (Das wird teilweise auch von den Ausländern ausgenutzt) Es hat also auch nichts mit der länge des Aufenthalts in Deutschland zu tun.

Genauso wäre es, wenn ein Kind mit Russischen Eltern in einem französischen Flugzeug, das gerade über Spanien fliegt, geboren wird. So unglaublich wie es klingt, das Kind wäre nun Französischer Staatsangehöriger, weil es an einem "französischen Ort" - das Flugzeug geboren wurde.



Hm, ziehmlich eigenartig aber so ist es...



gruß



Yuri
letzter_wolpertinger
2007-01-24 03:31:33 UTC
Nein. in Deutschland gilt das "Recht des Blutes", d.h. Du bekommst Deine Staatsbürgerschaft von deinen Eltern oder zumindest von Deiner Mutter. Wenn also ein französische Mutter ihr Kind in Deutschland bekommt, ist das Kind Franzose.

Wenn aber eine deutsche Mutter ihr Kind in den USA bekommt, dann ist das Kind erst mal Amerikaner, denn dort gilt bei der Staatbürgerschaft das "Recht des Bodens".
Paul06
2007-01-24 03:09:57 UTC
Deutscher Staatsbürger sollte nur jemand werden können, der sich mit den deutschen Sitten und Gebräuchen verbunden fühlt und danach leben will. Wenn z.B. "russische Volksdeutsche" den deutschen Pass "geschenkt" bekommen, nur weil der Ur-Ur-Ur-Opa mal eben auf deutschem Territorium geboren ist und sie weder die Sprache, noch unsere Sitten und Gebräuche kennen, sich von "Deutschen" abgrenzen und auf der Straße nur russisch sprechen, dann sollten diese keinen Pass bekommen. Aber wie gesagt, wenn sich jemand anpassen kann, soll er den deutschen Pass bekommen. Das ist meine Meinung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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